Medizinrecht und Patientenrecht
Ich bin seit Jahren schwerpunktmäßig im Arzthaftungsrecht auf Patientenseite tätig. Dieses Gebiet erfordert sehr gute medizinrechtliche Spezialkenntnisse, um den Sachverhalt umfassend aufklären und rechtlich einordnen zu können. Durch meine Qualifikation als Fachanwältin für Medizinrecht – diese Fachanwaltsbezeichnung wurde mir im Januar 2013 von der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes verliehen – und durch meine regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen besitze ich die Kompetenzen, Sie bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche aufgrund Behandlungsfehler und Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht zu vertreten. Anspruchsgegner sind Ärzte, Krankenhäuser, Heilpraktiker, Therapeuten, Pflegedienste…
Arbeitsrecht
Ich berate Sie in allen Fragenstellungen rund um Ihr Arbeitsverhältnis. Ich überprüfe Ihren Arbeitsvertrag. Ich mache stellvertretend für Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber Ihre Ansprüche auf rückständigen Lohn und ausstehendes Gehalt, auf Erstellung eines Arbeitszeugnisses geltend.
Ich wehre mich für Sie gegen Abmahnung und Kündigung. Unabhängig vom Kündigungsgrund und sowohl bei fristloser als auch bei ordentlicher Kündigung existiert in diesem Zusammenhang eine kurze Ausschlussfrist. Innerhalb dieser Frist muss gegenüber dem Arbeitsgericht die Unwirksamkeit der Kündigung geltend gemacht werden. Hier gilt es für uns, keine Zeit zu verlieren.
Sozialrecht
Sind Sie der Ansicht, dass Ihnen aufgrund Ihrer Erkrankung und der daraus resultierenden Schwerbehinderung ein GdB von mindestens 50 zustehen müsste? Ich halte regelmäßig Vorträge im Bereich „Diabetes und Recht“ und bin vor diesem Hintergrund mit den Problemen vertraut, die sich chronisch kranken Menschen im Alltag, im Arbeitsleben und gegenüber Behörden stellen.
Möchten Sie für sich oder einen Ihrer Angehörigen einen Pflegegrad anerkannt bekommen?
Versicherungsrecht
Verweigert Ihre Berufsunfähigkeits- oder Krankentagegeld-Versicherung die Zahlung trotz Eintritt des Versicherungsfalls ? Haben Sie Ärger mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ? Erstattet man Ihnen nicht Ihre Aufwendungen?
Ich überprüfe sämtliche Ansprüche umfassend und setze sie gegenüber Versicherungen, Krankenkassen oder den Ämtern durch.