Medizinrecht und Patientenrecht
Ich bin seit vielen Jahren im Arzthaftungsrecht ausschließlich auf Patientenseite tätig. Dieses Gebiet erfordert sehr gute medizinrechtliche und auch medizinische Kenntnisse, um den Sachverhalt für Sie umfassend aufklären und rechtlich einordnen zu können. Durch meine Qualifikation als Fachanwältin für Medizinrecht – diese Fachanwaltsbezeichnung wurde mir im Januar 2013 von der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes verliehen – und durch meine regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen besitze ich die fachlichen Kompetenzen, Sie bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche, Schmerzensgeld, Verdienstausfallschaden, Pflegemehrbedarf u.a., aufgrund Behandlungsfehler und Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht zu vertreten. Anspruchsgegner sind Ärzte, Krankenhäuser, Heilpraktiker, Therapeuten, Pflegedienste…