Medizinrecht und Patientenrecht

Ich bin seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Arzthaftungsrecht ausschließlich auf Patientenseite tätig. Dieses Gebiet erfordert fundierte medizinische und umfassende medizinrechtliche Spezialkenntnisse, um den Sachverhalt umfassend aufklären und rechtlich einordnen zu können. Durch meine Qualifikation als Fachanwältin für Medizinrecht – diese Fachanwaltsbezeichnung wurde mir im Januar 2013 von der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes verliehen – und durch meine regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen besitze ich die Kompetenzen, Sie bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche – Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Pflegemehrbedarf u.a. – aufgrund Behandlungsfehler und Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht zu vertreten. Anspruchsgegner sind Ärzte, Krankenhäuser, Heilpraktiker, Therapeuten, Pflegedienste, Pflegeheime …

Sozialrecht

Sind Sie der Ansicht, dass Ihnen aufgrund Ihrer Erkrankung und der daraus resultierenden Schwerbehinderung ein GdB von mindestens 50 zustehen müsste?

Möchten Sie für sich oder einen Ihrer Angehörigen einen Pflegegrad anerkannt bekommen?

Ich vertrete Sie sowohl im Widerspruchs- als auch im Klageverfahren.

Versicherungsrecht

Verweigert Ihre Berufsunfähigkeits-, Unfall- oder Krankentagegeld-Versicherung die Zahlung?

Ich überprüfe sämtliche Ansprüche umfassend und setze sie gegenüber Versicherungen und Krankenkassen durch.

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht
Elisabeth Honecker
Saargemünder Str. 39
66119 Saarbrücken
Tel.: 0681 95047-44
Fax: 0681 95047-45
honecker@medizinrecht-honecker.de